Microchip

Bereits seit Jänner 2005 müssen Hunde, Katzen und andere Fleischfresser (Frettchen) für jeden Grenzübertritt (auch innerhalb der EU) mit einem Microchip gekennzeichnet sein. Für Hunde gilt seit heuer aber eine generelle Chippflicht für ganz Österreich. Alle Welpen, die nach dem 30.6.08 geboren wurden, müssen spätestens mit 3 Monaten gechipt sein. Für ältere Hunde gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2009.

Die Implantation des Mikrochips muss an der linken Halsseite erfolgen, ist nicht schmerzhafter als eine Injektion und kann jederzeit während der Ordinationszeiten vorgenommen werden.

Die von uns gechipten Tiere werden in einer Online-Datenbank (www.animaldata.com) von uns registriert. Das ist unbedingt nötig, damit ein entlaufenes Tier auch seinem Besitzer zugeordnet werden kann, damit Sie also Ihren Lieblich auch wieder schnell finden. Die Registrierung beim staatlichen Heimtierregister müssen Sie zurzeit noch selbst vornehmen, allerdings ist geplant, dass in Zukunft die Online-Datenbank Ihre Daten gleich automatisch an das Heimtierregister weiterleiten wird.

Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie bei Reisen ins Ausland auch einen Heimtierpass und bestimmte Impfungen benötigen. Nähere Auskünfte dazu bekommen Sie in unserer Ordination oder bei den Botschaften oder Konsulaten der jeweiligen Länder. Um nach Österreich einzureisen ist eine Tollwutimpfung (max. 1 Jahr und min. 30 Tage alt) nötig. Bei der Einreise aus bestimmten Ländern außerhalb der EU brauchen Sie evtl. auch eine Tollwut-Titer-Bestimmung.